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OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 23.10.1969 - I C 1/69 |
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OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 23.10.1969 - I C 1/69 (https://dejure.org/1969,1546)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 23. Oktober 1969 - I C 1/69 (https://dejure.org/1969,1546)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1970, 773
Wird zitiert von ... (4)
- BVerwG, 29.07.1977 - 4 C 51.75
Vorbeugender Rechtsschutz gegen Maßnahmen kommunaler Rechtsetzung; Bekanntmachung …
Die satzungsgemäße Aufgabe des Klägers zu 1), für den Landschafts- und Naturschutz einzutreten, wird nicht wesentlich dadurch berührt, daß ein bestimmtes Waldstück beseitigt und das Gelände künftig einer gewerblichen Nutzung zugeführt werden soll (vgl. dazu OVG Lüneburg, Beschluß vom 23. Oktober 1969 - I C 1/69 -, BRS 22, 67 [69], VGH Mannheim, Beschluß vom 23. Februar 1972 - II 288/71 -, BauR 1973, 32 [33], Klaus Meyer, Die verwaltungsgerichtliche Normenkontrolle (II), in zehn Jahre Verwaltungsgerichtsordnung, 1970 S. 171 und Mutius, VerwArch Bd. 64, 311). - OVG Saarland, 28.10.1977 - II N 3/77
Begriff des Nachteils bei der Normenkontrollklage; Mittelbare Auswirkungen …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 14.06.1990 - 1 M 33/90
Planung; Campingplatz; Naturschutzgebiet; Abwägung; Vögel
Aufgrund der hierzu beachtenden Eigentümerposition der Antragsteller unterscheidet sich ihre Rechtsstellung von der eines Vereins, dessen Beziehung zu den vom Plangeber zu berücksichtigenden Belangen nur darin besteht, daß die Förderung dieser Belange zu seinen satzungsgemäßen Aufgaben gehört (gegen die Antragsbefugnis in einem solchen Fall der Senatsbeschluß v. 23.10.1969 - I C 1/69 -, BRS 22 Nr. 32). - OVG Saarland, 26.10.1979 - II N 1/79
Nichtigkeit eines Bebauungsplanes wegen Nichtbeachtung des Entwicklungsgebotes …
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